In diesem Beitrag erfahren Sie mehr darüber, wie eine Region bzw. eine Kulturstätte zur Welterbestätte anerkannt wird.
Weltkulturerbe und Weltnaturerbe
Die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) ist eine internationale Organisation, die sich zum Ziel gesetzt hat, einzigartige Kultur- und Naturgüter zu schützen. Über 1.000 Kultur- und Naturerbestätten in über 165 Ländern der Welt, auf allen Kontinenten verteilt, wurden bisher in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Weltkulturerbe und einem Weltnaturebe?
- Weltkulturerbe: Baudenkmäler, Stadtensembles und Kulturlandschaften, aber auch Industriedenkmäler und Kunstwerke wie z.B. Felszeichnungen.
- Weltnaturerbe: geologische Formationen, Fossilienfundstätten, Naturlandschaften und Schutzreservate von Tieren und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind.
Aufnahme in die Welterbeliste
Es obliegt jedem Vertragsstaat selbst, einen Antrag auf Aufnahme in die Welterbeliste zu stellen. Die UNESCO sucht nicht aktiv nach Regionen bzw. Kulturstätten, die in die Liste aufgenommen werden sollen. Nachdem ein Antrag gestellt wurde, entscheidet das Welterbekomitee, das einmal jährlich tagt und aus Experten aus 21 Ländern besteht, ob eine Aufnahme erfolgt.
Das Komitee wird vom Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) und der Internationalen Naturschutzunion (ICUN) beraten. Zu den wesentlichen Kriterien um in die Welterbeliste aufgenommen zu werden, zählen die „Einzigartigkeit“ und „Authentizität“ (historische Echtheit) eines Kulturdenkmals bzw. die „Integrität“ einer Naturerbestätte.
Bis zur Anerkennung als Welterbestätte vergehen meistens mehrere Jahre. Im Vorfeld müssen Forschungsarbeiten getätigt, Studien und Maßnahmenpläne definiert und vorgelegt werden. Im Tschad sind die Seen von Ounianga sowie die Ennedi Region als Welterbestätten anerkannt.